Die Verfügung der Lohnpfändung vom 8. Juni 2016 ist grundsätzlich formell korrekt erfolgt. Allerdings beinhaltet sie einzig die Lohnpfändung von CHF 45.- pro Monat (und implizit die dieser zugrundeliegende Berechnung des Existenzminimums und der aktuell pfändbaren Quote), nicht jedoch die Aufforderung, sich innert Frist eine billigere Wohnung zu suchen. Daran ändert auch die Notiz in der beigelegten Berechnung des Existenzminimums nichts. Will die Behörde in Rechte Kantonsgericht KG Seite 4 von 8