Über Rückerstattungsanträge von gepfändeten Lohnquoten muss das Betreibungsamt mindestens 5 Tage vor Lohnauszahlung informiert werden. Es erfolgt keine Barauszahlung. Die Pfändungsurkunde erhalten Sie nach Ablauf der 30-tägigen Teilnahmefrist.“ In der beigelegten Berechnung des Existenzminimums war unter dem Auslagepunkt „Miete“ die Bemerkung „inkl. NK – Aufforderung zur Suche einer billigeren Wohnung am 30.06.2016 per 30.09.2016, Einschreiben am 8. Juni 2016“ hinzugefügt.