Aufgrund der Angaben bei der Protokollaufnahme durch Herrn C.________, Beistand und den eingereichten Unterlagen haben wir die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums vorgenommen. In der Beilage erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung. Pfändungsbetrag CHF 45.00 pro Monat und der ganze 13. Nettolohn, Gratifikation. Nach Art. 99 SchKG wurde heute zudem die Lohnpfändung Ihrem Arbeitsgeber angezeigt. Eine Einsprache gegen die von uns verfügte Lohnpfändung kann nur schriftlich erhoben werden. Die entsprechenden Belege und Quittungen sind beizulegen.