C. Mit Schreiben vom 2. August 2016 reichte A.________ zusammen mit ihrem Beistand Beschwerde gegen die Verfügung vom 25. Juli 2016 ein. Sie bringen vor, das Betreibungsamt sei zu Unrecht nicht auf ihre Anliegen eingetreten und ersuchen die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer, die Situation von A.________ (nachfolgend: die Beschwerdeführerin) zu überprüfen; als Beweismittel reichten sie zwei Arztzeugnisse ein. D. Das Betreibungsamt beantragte mit Stellungnahme vom 20. August 2016 primär, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Sollte darauf eingetreten werden, sei die Beschwerde abzuweisen und die Verfügung vom 8. Juni 2016 zu bestätigen.