B. Am 20. Juli 2016 reichte der Beistand dem Betreibungsamt eine „Stellungnahme betreffend Aufforderung zur Suche einer billigeren Wohnung und Revision Lohnpfändung“ ein. Er ersuchte darum, auf einen Wohnungswechsel zu verzichten, da A.________ wegen ihrer psychischen Probleme auf eine geräumige und weitläufige Wohnsituation angewiesen sei. Ebenfalls beantragte er, einen Teil der Kosten ihres Autos ins Existenzminimum aufnehmen, da sie dieses für Arztbesuche benötige.