A. Das Betreibungsamt des Sensebezirks schritt am 7. Juni 2016 bei A.________ zum Pfändungsvollzug; das Protokoll wurde in Anwesenheit ihres Beistands aufgenommen und von diesem unterzeichnet. Am 8. Juni 2016 verfügte das Betreibungsamt eine Einkommenspfändung im Betrag von monatlich CHF 45.00. Diese wurde gleichentags der Pensionskasse der B.________ AG angezeigt (Form. 10) und A.________ sowie ihrem Beistand, C.________, mitgeteilt.