E. Am 2. Mai 2016 forderte die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer die Gläubiger auf, binnen 10 Tagen Ihren Antrag über die Verwertungsart (Auflösung der Gemeinschaft und deren Liquidation / Anteilsversteigerung) zu stellen. Kantonsgericht KG Seite 3 von 5 Es sind keine Anträge gestellt worden, so dass die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer darauf verzichtet, erneut eine Einigungsverhandlung durchzuführen. Erwägungen