Mit Schreiben vom 1. März 2016 wurde das Ergebnis den Teilnehmern der Einigungsverhandlung unterbreitet und somit entschieden, dass die Gesellschaft aufgelöst werden soll und B.________ den Anteil von A.________ für den Betrag von CHF 28'810.00 übernehmen soll. Dieser Vorschlag wurde am 3. März 2016 allen Gläubigern unterbreitet. Bis auf die C.________ stimmten alle dem Vorschlag zu. Per E-Mail vom 14. März 2016 teilte die C.________ mit, dass der Erlös ihre Forderung nicht decke und sie somit nicht einverstanden seien.