Der Finanzverwalter der Gemeinde I.________ erklärte sich bereit, den Verkehrswert aufgrund der Verkaufspreise der letzten Jahre von ähnlichen Eigentumswohnungen in I.________ festzustellen. Gestützt auf diese Abklärungen und den Erfahrungswerten des Betreibungsamtes wurde für das Grundstück Nr. hhh ein Verkehrswert von CHF 350'000.- vorgeschlagen. Die J.________bank erklärte sich bereit, die Hypothek auf dem Grundstück aufzustocken, damit B.________ den Anteil des Ehemanns übernehmen kann.