An der Einigungsverhandlung vom 20. Januar 2016 wurde festgestellt, dass kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag vorliegt; es blieb aber unbestritten, dass die Ehepartner je zur Hälfte beteiligt sind. Das Betreibungsamt schlug vor, die einfache Gesellschaft aufzulösen und den Anteil von A.________ auf B.________, gegen die keine Pfändungen laufen, zu übertragen. Zu zahlen wäre die Hälfte des Vermögenswerts des Grundstücks (Verkehrswert minus vertragliche Pfandrechte). Auch wurde entschieden, auf eine Verkehrswertschatzung eines unabhängigen Experten zu verzichten. Der Finanzverwalter der Gemeinde I.___