b) Will der Betriebene Rechtsvorschlag erheben, so hat er dies sofort dem Überbringer des Zahlungsbefehls oder innert zehn Tagen nach der Zustellung dem Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Art. 74 Abs. 1 SchKG). Das Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist ist folglich gleichfalls innert zehn Tagen seit Wegfall des Hindernisses einzureichen (vgl. Art. 33 Abs. 4 SchKG). Kantonsgericht KG Seite 3 von 4 2. a) Der Gesuchsteller führt aus, er habe Rechtsvorschlag erheben wollen, er habe aber leider die Frist verpasst.