B. Daraufhin wandte sich A.________ (nachfolgend: der Gesuchsteller) mit Eingabe vom 4. April 2016 (Poststempel: 5. April 2016) an das Kantonsgericht Freiburg als Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen und ersuchte um Wiederherstellung der versäumten Rechtsvorschlagsfrist für die genannte Betreibung, nachdem ihm das Betreibungsamt des Sensebezirks gleichentags mitgeteilt hatte, dass die Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags abgelaufen sei.