__ bezahlten Krankenkassenprämien sei gesetzeswidrig, da die Krankenkassenprämien – sofern sie auch bezahlt würden – zum Grundbedarf gehörten, weshalb sie ihr bis zum Abschluss der Erstausbildung bzw. der Matura ihrer Tochter korrekt anzurechnen seien. Eine Verweigerung durch das Betreibungsamt sei nicht rechtens; sie habe keine Beschwerde einreichen können, da sie weder für das Jahr 2015 noch für die Monate bis August 2016 eine Neuberechnung des Existenzminimums erhalten habe.