D. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 erhob A.________ (nachfolgend: die Beschwerdeführerin) Beschwerde gegen das Schreiben vom 15. November 2016 und die Verfügung vom 9. Dezember 2016 und reichte verschiedene Unterlagen ein. Sie beantragt die Rückerstattung der ihr nicht angerechneten, bezahlten Krankenkassenprämien für die Tochter C.________ vom 13. Monatslohn sowie die Rückerstattung aller Kosten im Zusammenhang mit der Schulbildung der Tochter B.________ (öffentliche Verkehrsmittel, Schulmaterial, usw.), die den monatlichen Betrag von CHF 100.- übersteigen (gemäss Urteil des Kantonsgerichts vom 11. Oktober 2016).