Gebrauch. Dieser Zuschlag könne für Kulturelles, für die Deckung einer unbedingt erforderlichen Ausgabe oder für die Deckung von medizinischen Kosten (Beteiligung und Franchise), die in der Berechnung des Existenzminimums nicht berücksichtigt wurden, verwendet werden. Schliesslich könne dieser Betrag der Ehefrau des Schuldners, welche momentan keiner Erwerbstätigkeit nachgehe und kein Einkommen besitze, für Kosten im Zusammenhang mit der Arbeitssuche dienen. Es zeigt sich somit, dass das Betreibungsamt die Abweichung von den Ansätzen in den Richtlinien im konkreten Einzelfall als angemessen betrachtet.