93 N. 25 mit weiteren Hinweisen). Es ist jedoch anerkannt, dass beispielsweise für stellensuchende Arbeitslose pauschal ein Betrag von CHF 100.00 im Zusammenhang mit der Arbeitssuche eingesetzt werden kann (VONDER MÜHLL, Art. 93 N. 28). cc) Indem das Betreibungsamt des Saanebezirks nach eigenen Angaben – zusätzlich zum Grundbetrag und den effektiv bezahlten und benötigten Zuschlägen gemäss den obenerwähnten Richtlinien – einer alleinstehenden Person einen Betrag von CHF 75.00 und einem Ehepaar einen solchen von CHF 150.00 gewährt, macht es von dem ihm eingeräumten Ermessen Kantonsgericht KG Seite 5 von 7