beantragte insbesondere die Pfändung des Fahrzeugs des Schuldners sowie die Prüfung eines möglichen Eingriffs in sein Existenzminimum. Im Hinblick auf eine allfällige Revision der bereits verfügten Einkommenspfändung erstellte das Betreibungsamt ein Pfändungsprotokoll und ersuchte den Schuldner um Einreichung von Unterlagen zur Bestimmung seines Existenzminimums. Ebenso beauftragte es das Betreibungsamt des Sensebezirks mit der Aufnahme der Situation von A.________ und der Berechnung ihres betreibungsrechtlichen Existenzminimums. C. Am 31. Oktober 2016 pfändete das Betreibungsamt das Fahrzeug des Schuldners, woraufhin dieser angab, dieses stehe im Miteigentum seiner Ehefrau.