Die vorliegende Beschwerde enthält zwar keinen Antrag, aber aus der summarischen Begründung ist ersichtlich, dass eine Herabsetzung der Lohnpfändung beantragt wird; sie genügt damit den Anforderungen, die an eine Laienbeschwerde gestellt werden können. Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten.