b) Die angefochtene Verfügung wurde am 3. Juli 2015 per A-Post versandt und dem Beschwerdeführer somit frühestens am 4. Juli 2015 zugestellt. Mit Eingabe vom 14. Juli 2015 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde. Diese erfolgte somit innert der 10-tägigen Frist gemäss Art. 17 Abs. 2 SchKG. c) Der Beschwerdeführer reicht seine Eingabe in französischer Sprache ein.