B. Mit einer der Post am 14. Juli 2015 übergebenen Eingabe reichte A.________ (nachfolgend: der Beschwerdeführer) Beschwerde ein. Er beanstandet, dass verschiedene Punkte bei der Festsetzung seines Existenzminimums nicht korrekt berücksichtigt worden seien. Seine Partnerin beziehe nicht CHF 6‘500.- sondern CHF 6‘300.- an Unterhaltsbeiträgen, seine Auslagen für die Fahrten zum Arbeitsplatz seien höher als berücksichtigt und zudem bezahle er monatlich Schulden bei verschiedenen Gläubigern, denen nicht Rechnung getragen worden sei.