Gleichzeitig wurde A.________ mitgeteilt, dass er unter Beilegung der entsprechenden Belege und Quittungen schriftliche Einsprache beim Betreibungsamt erheben könne; über Rückerstattungsanträge müsse das Betreibungsamt jedoch mindestens 5 Tage vor Lohnauszahlung informiert werden. A.________ wurde zudem aufgefordert, am 23. Juli 2015 um 14.00 Uhr auf dem Betreibungsamt zu erscheinen, damit seine Situation neu aufgenommen werden könne.