A. Gegen A.________ sind beim Betreibungsamt des Sensebezirks mehrere Betreibungsverfahren und Pfändungen hängig. A.________ wohnt zusammen mit B.________ und der gemeinsamen Kindern C.________ (geb. im Jahr 2013) und D.________ (geb. im Jahr 2015) sowie den zwei Kinder seiner Lebenspartnerin aus einer früheren Beziehung, E.________ (geb. im Jahr 2009) und F.________ (geb. im Jahr 2006). A.________ arbeitete bis Ende Januar 2015 bei der G.________ AG in H.________. Es war eine Lohnpfändung von CHF 900.00 pro Monat verfügt. Alsdann war er ohne pfändbares Einkommen.