Parteien A.________, Beschwerdeführer gegen BETREIBUNGSAMT DES SENSEBEZIRKS, Vorinstanz Gegenstand Lohnpfändung (Art. 93 SchKG) Beschwerde vom 14. Juli 2015 gegen die Verfügung des Betreibungsamts des Sensebezirks vom 3. Juli 2015 — Pouvoir Judiciaire PJ Gerichtsbehörden GB Kantonsgericht KG Seite 2 von 5 Sachverhalt