Die vorliegende Beschwerde enthält einen Antrag und aus der summarischen Begründung ist ersichtlich, dass der Beschwerdeführer implizit eine Missachtung der Vorschriften über den Betreibungsort geltend macht; sie genügt damit den Anforderungen, die an eine Laienbeschwerde gestellt werden können. Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten.