Mit Schreiben vom 21. November 2015 [Eingang 23.11.2015], teilte A.________ dem Betreibungsamt mit, „Auf mein Schreiben vom 13.11.2015 habe ich keine Reaktion erhalten. Somit informiere ich Sie der guten Ordnung halber, dass ich gegen Ihre Dienststelle eine Aufsichtsbeschwerde beim zuständigen Departement des Innern einreichen werde. (…)“.