C. Gemäss Zustellbescheinigung wurde der Zahlungsbefehl fff am 12. November 2015 an A.________ zugestellt. Mit Schreiben vom 13. November 2015 [Eingang 16.11.2015], teilte A.________ dem Betreibungsamt mit, „… gestern hatte ich eine Abholeinladung der Poststelle C.________ für einen Zahlungsbefehl erhalten. Diesen Zahlungsbefehl habe ich nicht angenommen und nicht bestätigt. (…)“. Er wies weiter darauf hin, er habe das Betreibungsamt informiert, dass er seit Februar 2013 keinen Wohnsitz in C.________ habe und abgemeldet sei.