b) Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger und gemäss Bestätigung der Stadtverwaltung H.________ seit dem 27. Juli 1982 unter der Anschrift G.________strasse 35 gemeldet. Es handelt sich dabei um die Hauptwohnung des Beschwerdeführers gemäss § 15 Abs. 2 Satz 2 des ThürMeldeG vom 23.03.1994/10.04.2003, mithin um die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt. Der Beschwerdeführer ist in dieser Gemeinde auch steuerpflichtig. Gemäss belegter Angaben des Beschwerdeführers lies die Gläubigerin zuvor in Deutschland ein Zwangsvollstreckungsverfahren durchführen (Beilage 17).