A.________ bringt namentlich vor, er sei deutscher Staatsangehöriger mit ordentlichem Wohnsitz an der G.________strasse 35 in H.________, wo er seit dem 27. Juli 1982 ununterbrochen ordentlich gemeldet und steuerpflichtig sei (Beilage 10&11). Zwar halte er sich unter der Woche an der I.________strasse 5 in F.________ auf, und sei auch im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung C (Beilage 29), dies deshalb, weil seine Arbeitgeberin ihren Sitz in der Schweiz habe. Er arbeite aber als J.________ auf Baustellen überall in Europa, wo er zirka 60-70 % seiner Arbeitszeit verbringe, und sei daher nur selten in F.________. Die Wochenenden verbringe er bei seiner Familie in H.___