A. Mit Betreibungsbegehren vom 5. November 2015 ersuchte die C.________ in D.________/Deutschland das Betreibungsamt des Sensebezirks, A.________ aufzufordern, ihr den Betrag von 15‘000 Euro zu bezahlen. Gemäss Einwohnerkontrolle E.________-F.________ ist der Schuldner seit 1. Mai 2001 dort ordentlich angemeldet. Das Betreibungsamt stellte am 6. November 2015 den Zahlungsbefehl Nr. bbb aus und übergab ihn der Schweizerischen Post zur Zustellung. Nach mehreren erfolglosen Zustellversuchen konnte die Betreibungsurkunde schliesslich am 30. November 2015 am Schalter unseres Betreibungsamtes A.________ ausgehändigt werden.