A. Am 14. August 2015 reichte A.________ zwei Betreibungsbegehren gegen mehrere Personen beim Betreibungsamt des Sensebezirks ein. Der Gläubiger wurde vom Betreibungsamt telefonisch darauf hingewiesen, dass für jeden einzelnen Schuldner ein separater Zahlungsbefehl notwendig sei. A.________ stimmte der Ausstellung separater Zahlungsbefehle für jeden der Schuldner zu. B. Am 27. Oktober 2015 sandte das Betreibungsamt dem Gläubiger die Rechnung für die Zahlungsbefehle sowie die Gläubigerdoppel der vier Zahlungsbefehle. Mit Eingabe an das Betreibungsamt vom 29. Oktober 2015 beanstandete A.________ die ihm für die vier Betreibungsbegehren zugestellte Rechnung.