Soweit sich der Beschwerdeführer zu der der Betreibung zugrunde liegenden Veranlagungsanzeige äussert, kann das Betreibungsamt diese nicht kontrollieren. Forderungsgrund, Herkunft oder Fälligkeit der Schuld sind der Prüfung durch das Betreibungsamt entzogen. Kantonsgericht KG Seite 3 von 3