__ beim Gericht des Seebezirks gegen diese Pfändungsankündigung Beschwerde ein. Er bringt namentlich Einwände gegen die Veranlagungsanzeige der Kantonalen Steuerverwaltung vor und macht geltend, alles sei bezahlt. C. Mit Stellungnahme vom 21. November 2014 beantragt das Betreibungsamt die Beschwerde abzuweisen. Erwägungen