von EUR 13'077.- (CHF 19'614.- bei einem Mittelkurs von CHF 1.50). Das Zivilgericht des Saanebezirks (nachfolgend das Zivilgericht) verhandelte die Angelegenheit anlässlich der Sitzungen vom 26. Februar 2010, 25. Juni 2010 und 18. Februar 2011. Mit Urteil vom 21. März 2011 (Verfahren 15 2009-14) hiess es die Klage unter Abweisung der Widerklage vollumfänglich gut und verurteilte die Beklagte zur Zahlung eines Betrags von EUR 13'076.98, nebst Zins zu 5 % seit dem 11. Juni 2008. Der Beklagten wurden zudem die Gerichts- und Parteikosten auferlegt. Das Gericht kam im Wesentlichen zum Schluss, dass die von der Klägerin erbrachte Leistung einen Sachmangel aufgewiesen habe.