Die Klage betraf den Restwerklohn aus Arbeiten, welche die Klägerin für die Beklagte ausgeführt hatte, währenddem die Widerklage eine Schadenersatzforderung der Beklagten aufgrund der mangelhaften Ausführung besagter Arbeiten durch die Klägerin beinhaltete. Die Schadenersatzforderung ergab sich gemäss den Ausführungen der Beklagten aus dem Gesamtschaden, bestehend aus den Kosten für die von der Beklagten veranlassten Sanierungsund Fertigstellungsarbeiten von CHF 39'649.96, den Zusatzaufwendungen, welche die Bauherrschaft gegenüber der Beklagten geltend gemacht hatte im Betrag von CHF 33'158.50, abzüglich des bei vertragsmässiger Erfüllung gegenüber der Klägerin geschuldeten Restbetrags