Mit Eingabe vom 13. Januar 2009 reichte die A.________ GmbH (nachfolgend die Klägerin) eine Forderungsklage über EUR 13'076.98 nebst Zins zu 5 % seit dem 11. Juni 2008 aus Werkvertrag gegen die B.________ (nachfolgend die Beklagte) ein. Die Beklagte schloss auf Abweisung der Klage und erhob ihrerseits Widerklage über CHF 53'194.- nebst Zins zu 5 % seit wann rechtens. Die Klage betraf den Restwerklohn aus Arbeiten, welche die Klägerin für die Beklagte ausgeführt hatte, währenddem die Widerklage eine Schadenersatzforderung der Beklagten aufgrund der mangelhaften Ausführung besagter Arbeiten durch die Klägerin beinhaltete.