Von den Beilagen ist ein leicht überwiegender Teil in französischer Sprache gehalten. Dazu ist zu bemerken, dass mehrere dieser in französischer Sprache verfassten Dokumente von D.________, Verwaltungsratspräsidentin und zur Zeit einzigen Verwaltungsrätin der Beschwerdeführerin, redigiert oder unterzeichnet sind (vgl. act. 2/8, 2/9, 2/26), dass D.________ an zwei Verwaltungsratssitzungen, für die das Protokoll in französischer Sprache verfasst wurde, teilgenommen hat (act. 2/12 und 2/21) und dass die auf Französisch redigierte Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 17. Juli 2014 offensichtlich von D.________ verfasst wurde (act. 2/27).