D. Am 3. Oktober 2014 liess die A.________ AG dem hiesigen Gerichtshof einen Auszug aus dem SHAB zukommen, gemäss dem die Verwaltungsratspräsidentin der A.________ AG auf den 17. Oktober 2014 eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen hat. In der Traktandenliste waren unter anderem auch die in den Eingaben von B.________ und C.________ geforderten Punkte enthalten. Am 20. November 2014 schrieb der Präsident des Zivilgerichts des Seebezirks das vor diesem Gericht hängige Verfahren ab (act. 26). Die Parteien haben am 9. und am 12. Januar 2015 zur Frage der Kostenverteilung Stellung genommen. Kantonsgericht KG Seite 4 von 7 Erwägungen