und Nik Zenger in den Verwaltungsrat zu traktandieren sei; dass diese Massnahmen superprovisorisch, ohne Anhörung der Gegenpartei anzuordnen seien (act. 1). Am 14. August 2014 beantragte die A.________ AG, das Verfahren sei in deutscher Sprache durchzuführen und den Klägern sei eine Frist zu setzen, um zumindest die Klage vom 11. August 2014 in die deutsche Sprache zu übersetzen (act. 5). Am 18. August 2014 bestätigte sie diesen Antrag. Mit Eingabe vom 25. August 2014 widersetzten sich B.________ und C.________ diesem Antrag (act. 6).