Die monatlichen festen Auslagen des Beschwerdeführers belaufen sich auf insgesamt Fr. 4‘030.-, bestehend aus dem erweiterten Grundbetrag von Fr. 1‘440.- (1‘200 + 20 %), der Miete von Fr. 1‘200.-, den Krankenkassenprämien von Fr. 340.-, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz von pauschal Fr. 170.-, dem Unterhaltsbeitrag für die Beschwerdegegnerin von Fr. 240.-, dem Unterhaltsbeitrag für C.________ von Fr. 640.- sowie einer geschätzten Steuerlast von Fr. 240.- (Beilage 4 zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 30. Juni 2014; Dossier 101 2014 147, act. 15/4 f.).