1. Der Beschwerdeführer beantragt Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Rahmen des vorinstanzlichen Verfahrens auf Anweisung des Schuldners unter Einsetzung von Rechtsanwalt Philippe Corpataux als sein amtlicher Verteidiger (Ziff. 2 und 3 der Rechtsbegehren). Vorliegend stellt sich somit zunächst die Frage, ob die Vorinstanz zu Recht Aussichtslosigkeit der Rechtsbegehren des Beschwerdeführers im Verfahren auf Anweisung des Schuldners angenommen hatte.