Hauptsächlich 4. Es seien die Prozesskosten im Verfahren ddd dem Staat Freiburg aufzuerlegen. Subsidiär 5. Es seien die Prozesskosten im Verfahren ddd A.________ aufzuerlegen, unter Vorbehalt der unentgeltlichen Rechtspflege. 6. Es sei B.________ keine Parteientschädigung zuzusprechen. 7. Es sei der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 8. Allfällige Gerichtskosten werden dem Staat Freiburg auferlegt. 9. Es sei dem Beschwerdeführer eine angemessene Parteikostenentschädigung zuzusprechen.“ B.________ verzichtete mit Eingabe vom 18. August 2014 auf eine Stellungnahme zur Beschwerde.