„1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Ziffern 3, 4 und 6 des Entscheids des Präsidenten des Zivilgerichts des Seebezirks vom 10. Juli 2014 werden aufgehoben. 2. Die unentgeltliche Rechtspflege wird A.________ im Rahmen des Verfahrens um Schuldneranweisung vor dem Präsidenten des Zivilgerichts des Seebezirks gewährt (Dossier-Nr. ddd). 3. Rechtsanwalt Philippe Corpataux wird als amtlicher Verteidiger von A.________ in der Angelegenheit betreffend Schuldneranweisung vor dem Präsidenten des Zivilgerichts des Seebezirks ernannt (Dossier-Nr. ddd). Hauptsächlich 4.