B. Gestützt darauf stellte B.________ mit Eingabe vom 23. Juni 2014 beim Präsidenten des Zivilgerichts des Seebezirks ein Gesuch um Schuldneranweisung gegen A.________, wobei sie gleichzeitig dringliche Massnahmen beantragte. Das Gesuch um dringliche Massnahmen wurde mit Entscheid vom 24. Juni 2014 abgewiesen. A.________ nahm mit Eingabe vom 7. Juli 2014 zum Gesuch um Schuldneranweisung Stellung.