1. Die Parteien werden ermächtigt, getrennt zu wohnen. Die eheliche Wohnung verbleibt A.________. B.________ wird angehalten, die eheliche Wohnung bis spätestens am 1. Juni 2015 zu verlassen. 2. Die Kinder D.________, geboren 2001, und E.________, geboren 2004, werden unter die alternierende Obhut der Parteien gestellt.