Die Parteientschädigung für die Berufungsbeklagte wird unter Berücksichtigung derselben Kriterien, namentlich der notwendigen Arbeit von Rechtsanwalt Elmar Perler (insbesondere Berufungsantwort von 11 Seiten), auf Fr. 950.- zuzüglich Fr. 76.- MWSt (8% von Fr. 950.-) festgesetzt (Art. 95 Abs. 3 und 96 ZPO i.V.m. Art. 63 Abs. 2 und 64 Abs. 1 Bst. e JR).