285 ZGB sei jedoch gerade umgekehrt. Auch bei der zweiten, auf die Zürcher Tabellen gestützten Berechnung des Gerichtspräsidenten habe dieser verkannt, dass die Kinder nicht nur jedes zweite Wochenende, sondern jeden Freitagabend beim Berufungskläger übernachten und zweimal die Woche auch beim Vater essen. Bei der Berechnung sei dieser versteckte und durch den Kantonsgericht KG Seite 9 von 13