Im erstinstanzlichen Verfahren gab sie nämlich zu Protokoll, sie könne sich immer noch vorstellen, nicht im Haus zu wohnen, sie möchte jedoch wegen der Kinder dort bleiben (act. 21 S. 6). Soweit die Berufungsbeklagte im Berufungsverfahren ein Affektionsinteresse am Haus geltend macht, handelt es sich damit um ein unzulässiges Novum, welches nicht berücksichtigt werden kann (Art. 317 Abs. 1 ZPO). Unter diesen Umständen ist dem Berufungskläger ein grösseres Affektionsinteresse am Haus zuzusprechen als der Berufungsbeklagten.