Hier spielen unter anderem der Gesundheitszustand oder das fortgeschrittene Alter eines Ehegatten eine Rolle, welcher auch ohne Anpassung der ehelichen Liegenschaft an seine Bedürfnisse einen Umzug weniger gut verkraften wird, sowie die enge Bindung eines Ehegatten an die eheliche Liegenschaft (z.B. Affektionsinteresse). Wirtschaftliche Interessen fallen grundsätzlich nicht in Betracht, ausser die finanzielle Situation der Ehegatten erlaube es ihnen nicht, die eheliche Liegenschaft zu behalten.