Die Kinder würden in jedem Fall abwechselnd mehrere Tage die Woche bei beiden Elternteilen verbringen, also zwangsläufig nicht nur im ehelichen Haus wohnen. Solange die Kinder Ortschaft und Schule, mithin ihre Freunde, durch einen Umzug nicht verlören, sei das Verbleiben im elterlichen Haus kein absolutes Muss. Für die Kinder scheine prioritär, dass sie in Zukunft in F.________ oder C.________ wohnen. Es sei falsch, die Interessen der Parteien bei der Hauszuteilung hinter diejenigen der Kinder zurücktreten zu lassen. Das Haus sei nicht demjenigen Elternteil zuzuweisen, dem die Obhut über die Kinder übertragen werde, sondern demjenigen, der ein grösseres Interesse am Verbleib im Haus habe.