Die gemeinsamen Kinder der Parteien sagten an der Kinderanhörung vom 8. April 2014 aus, dass sie ihren Vater auch in Zukunft häufig (D.________) bzw. beide Elternteile auch in Zukunft gleich viel sehen wollen (E.________). Trotz bestehender Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Parteien sind die Kinder deshalb im Hinblick auf das Kindeswohl und die bisher zwischen den Parteien gelebte Aufteilung der Kinderbetreuung im Rahmen der vorsorglichen Massnahmen unter die geteilte Obhut der Parteien zu stellen.